Informationen zur Ukraine

Stay safe while travelling!: Wichtige Hinweise für Personen aus der Ukraine, die in Deutschland ankommen, finden Sie in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache hier.

Wichtige Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine, die von UNHCR zusammengestellt wurden, finden Sie hier

Informationen zur Situation in Deutschland finden Sie auch auf den folgenden Webseiten. 

Einreise und Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige 
Ukrainische Staatsbürger, die einen biometrischen Reisepass besitzen, benötigen kein Visum, um für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland einzureisen. Ihr Aufenthalt kann bis zu 90 Tage dauern.  

Wenn eine Person länger als 90 Tage bleiben möchte, kann sie eine Verlängerung beantragen. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. 

Unterkunft und Unterstützung 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt Personen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder die eine Unterkunft benötigen, sich an die örtliche Polizeidienststelle oder die örtliche Ausländerbehörde zu wenden. 

Vorübergehender Schutz in Deutschland 
Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 beschlossen, dass den folgenden Personengruppen, die am oder nach dem 24. Februar 2022 aufgrund des bewaffneten Konflikts aus der Ukraine vertrieben wurden, vorübergehender Schutz gewährt werden sollte:  

  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten; 
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben; 
  • Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen (d.h. Ehegatten, unverheiratete Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder und enge Verwandte unter weiteren Voraussetzungen), auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind. 

Der Beschluss des Rates gilt auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. 

Die EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, können beschließen, den Beschluss des Rates auf andere Personen anzuwenden, einschließlich auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer einbezogen werden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Das Bundesministerium des Innern prüft derzeit, inwieweit weitere Personen in diesem Sinne in den Anwendungsbereich der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in Deutschland einbezogen werden können. 

Asylantrag 
Jede Person hat das Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen. Ob ein Asylantrag anzuraten ist, muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Bitte informieren Sie sich vor einem Asylantrag und wenden Sie sich an eine Rechtsberatungsstelle. Informationen zu Rechtsberatung finden Sie auf dieser Website im Bereich „Wo finde ich Hilfe?“ und auf der Website asyl.net

Nicht-ukrainische Staatsangehörige 
Für nicht-ukrainische Staatsangehörige, die die Ukraine aufgrund der aktuellen Umstände verlassen mussten, empfehlen wir, sich vor der Einreichung eines Asylantrags oder eines Antrags auf Gewährung von vorübergehendem Schutz von einer unabhängigen Beratungsstelle oder einer spezialisierten Kanzlei rechtlich beraten zu lassen. 

Nicht-ukrainische Staatsangehörige mit früherem gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine sollten sich, wie ukrainische Staatsangehörige auch, an die örtliche Polizeistation oder die örtliche Ausländerbehörde wenden, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder eine Unterkunft benötigen. 

Empfehlungen zur Einreise in die USA / Kanada / Australien 
Es gibt kein Resettlement-Programm, um von Deutschland in ein Drittland zu ziehen. Resettlement-Programme gibt es nicht in Ländern, in denen das Asylsystem Schutzsuchenden einen effektiven Schutz bietet, wie in Deutschland.  

UNHCR in Deutschland stellt daher keine sogenannten „Referrals“ für Resettlement in Drittstaaten wie z.B. Australien, Kanada oder den USA aus. Die Entscheidung über die Aufnahme und Einreise wird ausschließlich von den zuständigen nationalen Behörden des Ziellandes getroffen. 

Informationen zu den Möglichkeiten zur Weiterreise nach Kanada für Personen, die vom Konflikt in der Ukraine betroffen sind, finden Sie auf der Webseite der kanadischen Botschaft.

Private Unterstützung 
Wenn Sie zur Unterstützung von Schutzsuchenden beitragen möchten, wenden Sie sich bitte an lokale Behörden, NGOs und andere Institutionen (z. B. die nationalen Rotkreuz-Organisationen) vor Ort. 

Da die Verantwortung für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland bei den deutschen Behörden liegt, sollten Wohnungsangebote mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Wenn Sie eine Unterkunft in Deutschland anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis oder registrieren Sie Ihre Unterkunft unter www.unterkunft-ukraine.de.  

Kontaktaufnahme mit UNHCR
Um Informationen über die Situation in bestimmten Ländern zu erhalten, die von UNHCR zusammengestellt wurden, und um die lokalen Vertretungen zu kontaktieren, besuchen Sie bitte die HELP-Website von UNHCR und wählen Sie ein Land aus.  Direkte Links zu ausgewählten Ländern sind unten aufgeführt.