Ausreise

Wenn Ihr Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, sind Sie grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet und müssen Deutschland damit verlassen Sollten Sie aus besonderen Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, vorübergehend nicht ausreisen können, kann Ihnen die Ausländerbehörde eine Duldung ausstellen. Diese Duldung bescheinigt, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht abgeschoben werden dürfen. Sie bleiben in dieser Zeit zwar weiterhin zur Ausreise verpflichtet, werden aber nicht unter Zwang in Ihr Herkunftsland zurückgebracht.

Wird Ihnen keine Duldung ausgestellt, kann die Ausländerbehörde die Ausreise zwangsweise durchsetzen (Abschiebung), wenn Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht ausreisen.

Weitere Informationen zur freiwilligen Ausreise finden Sie unter dem Punkt „Freiwillige Rückkehr“.