Wichtiges Update: Informationen zur Rot-Weiß-Rot Karte plus:
– BBU-Webseite
– BMI-Webseite
Das Aufenthaltsrecht (vorübergehender Schutz) für Personen aus der Ukraine verlängert sich automatisch bis 4. März 2026. Sind Sie bereits in Österreich registriert und sind an Ihrer Wohnadresse gemeldet (Meldezettel)? Dann erhalten Sie Ihren neuen Ausweis automatisch per Post. Dafür ist kein Antrag nötig. Wichtig: Falls Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Nähere Informationen gibt es auf der BFA-Webseite.
Wenn Sie durch Österreich reisen
Sie können in Österreich einreisen und haben Zugang zu Basisversorgung, wie z.B. Notunterkünfte. Sie müssen sich nicht registrieren.
Wenn Sie in Österreich bleiben wollen
Haben Sie die ukrainische Staatsbürgerschaft oder einen Schutzstatus in der Ukraine? Dann haben Sie und Ihre Familienangehörigen unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf den so genannten vorübergehenden Schutz.
Bitte lassen Sie sich bei der Polizei registrieren. Es gibt dafür bestimmte Polizeistellen und Ankunftszentren (“Erfassungsstellen”).
Sobald Sie registriert sind, haben Sie Zugang zu Grundversorgung (inkl. Unterkunft, Krankenversicherung, Verpflegung), Arbeitsmarkt, Bildung und sonstigen Leistungen.
Sie bekommen auch einen Ausweis („Ausweis für Vertriebene“). Mit diesem Ausweis bekommen Sie Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mit diesem Ausweis bekommen Sie Zugang zum Arbeitsmarkt. Normalerweise wird der Ausweis an Ihre Adresse geschickt. Sie müssen sich dafür immer an Ihrer Wohnadresse melden (Meldezettel). Bitte beachten Sie: Es kann etwas dauern, bis der Ausweis an Ihre Adresse geschickt wird.
Sie haben in der Ukraine gelebt, aber haben nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft und keinen Schutzstatus in der Ukraine? Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren können, ist Ihr Aufenthalt in Österreich bis zur Ausreise rechtmäßig. Vielleicht kommt auch ein anderer Aufenthaltstitel in Österreich für Sie in Frage. Für Fragen dazu sowie zum Asylverfahren kontaktieren Sie bitte eine NGO, die Rechtsberatung anbietet. Hier finden Sie Kontaktdaten.
Hilfreiche Links
- BBU-Webseite (Ukrainisch, Russisch und Englisch)
- Informationsblatt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch
- FAQ auf der Webseite des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch
- Mehrsprachiges Formular zur Registrierung (Datenerfassung) auf der Webseite des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
- Webseite des Bundesministeriums für Inneres (auf Deutsch; mit Info-Flyern auf Ukrainisch/Russisch)
- Begleitschreiben zum Ausweis für Vertriebene aus der Ukraine auf der Webseite des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch
- FAQ des Bundesministeriums für Inneres auf Ukrainisch
- Webseite der asylkoordination (auf Deutsch)