Bitte beachten Sie, dass UNHCR Deutschland nicht an Evakuierungen und Visumverfahren für Personen aus Syrien beteiligt ist. Allgemeine Informationen zu Visa und Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes; siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt.
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Familienzusammenführung sowie zu Resettlement und aktuellen humanitären Aufnahmeprogrammen von Bund und Ländern in Deutschland auf unserem Help Portal und der Webseite des Bundesinnenministeriums (BMI), https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html.
Informationen zur Situation in Syrien und anderen Aufnahmestaaten von syrischen Schutzsuchenden, finden Sie auf den Helpseiten der jeweiligen Länder.
Für individuelle Beratung in Deutschland, wenden Sie sich bitte an eine unabhängige Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände (Beratungsstellen: adressen.asyl.net).
Unterstützt UNHCR bei Go-and-See-Besuchen nach Syrien?
UNHCR organisiert keine Besuche nach Syrien, hält es aber für wichtig, dass Flüchtlinge die Rückkehrbedingungen selbst prüfen können – etwa durch kurze „Go-and-See“-Besuche. Dafür setzt sich UNHCR weiterhin bei den zuständigen Staaten ein.
UNHCR kann keine Verantwortung für die Abläufe an den Grenzübergängen übernehmen.
Kann ich durch einen Besuch in Syrien meinen Schutzstatus in Deutschland verlieren?
UNHCR kann nicht garantieren, dass Personen nach einem Besuch in Syrien ihren Schutzstatus nicht verlieren und wieder nach Deutschland einreisen dürfen.
Kann ich finanzielle Unterstützung für eine Rückkehr nach Syrien erhalten?
UNHCR stellt in Deutschland keine finanzielle Hilfe für die Rückkehr nach Syrien zur Verfügung. Informationen über staatliche Rückkehrhilfen finden Sie auf dem Informationsportal https://www.returningfromgermany.de/de/.
Wenn Sie Fragen zur Rückkehrhilfe haben, können Sie sich auch an eine Rückkehrberatungsstelle wenden. Kontaktadressen finden Sie auf BeratungsstellenBeratungsstellen.
Kann die Situation in Syrien meinen Schutzstatus in Deutschland beeinflussen?
Die veränderte Situation in Syrien kann sich auf Ihren Schutzstatus in Deutschland auswirken, wenn sich die Veränderungen als grundlegend und dauerhaft erweisen. Ihr Schutzstatus in Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Status nicht mehr erfüllt sind. Die veränderte Situation in Syrien kann ein Grund dafür sein, z.B. wenn sich die Verfolgungssituation aus Sicht der Behörden dauerhaft geändert hat. Der Widerruf Ihres Schutzstatus führt jedoch nicht zwangsläufig zum Verlust Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
Sie können möglicherweise auch unabhängig von Ihrem Schutzstatus eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen, z.B. weil Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder bereits in einem qualifizierten Beruf tätig sind.
Für weitere Informationen und Beratung zu Ihrem Schutz- und Aufenthaltsstatus in Deutschland sollten Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://adressen.asyl.net/language/en/welcome-to-informationnetwork-asylum-and-migration/.
Wird Deutschland meinen Antrag auf Familiennachzug bzw. mein Recht auf Familiennachzug aussetzen?
Ob Ihre Familie zu Ihnen nach Deutschland kommen kann, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland und der Art Ihrer familiären Beziehung ab.
Die neue Regierung plant derzeit, den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland auszusetzen. Hilfe und individuelle Beratung zum Familiennachzug erhalten Sie bei spezialisierten Beratungsstellen, https://help.unhcr.org/germany/family-reunification/.
Können syrische Staatsangehörige weiterhin Asyl in Deutschland beantragen?
Syrische Staatsangehörige können weiterhin in Deutschland Asyl beantragen. Generell haben Asylsuchende in Deutschland Anspruch auf ein faires Asylverfahren, in dem die Schutzkriterien individuell geprüft werden.
Allerdings ist die Bearbeitung von Asylanträgen syrischer Staatsangehöriger derzeit eingeschränkt und die Entscheidung über Asylanträge ist teilweise ausgesetzt.
Für eine Beratung zum Asylverfahren/Ihrem Asylverfahren in Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich an eine unabhängige Beratungsstelle der deutschen Wohlfahrtsverbände zu wenden. Kontaktadressen finden Sie unter https://adressen.asyl.net/language/en/welcome-to-informationnetwork-asylum-and-migration/.
Ich möchte gerne nach Syrien zurückkehren, aber ich habe nicht die notwendigen Dokumente, was soll ich tun?
Die diplomatischen Vertretungen Syriens im Ausland sind befugt, vorläufige Reisedokumente für syrische Staatsangehörige ohne Ausweispapiere auszustellen, die nach Syrien zurückkehren möchten. In Deutschland können Sie sich an die syrische Botschaft in Berlin wenden.
Ich habe Familienmitglieder oder Freunde, die in Syrien vermisst werden. Kann ich Hilfe bekommen, um sie zu finden?
Wenn Sie in Deutschland Unterstützung bei der Suche nach vermissten Angehörigen benötigen, können Sie sich an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wenden. Der DRK-Suchdienst arbeitet eng mit dem Suchdienst-Netzwerk der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zusammen, um bei der Suche nach vermissten Angehörigen weltweit zu helfen. Weitere Informationen und Kontaktinformationen finden Sie unter: https://www.drk-suchdienst.de/ .