Anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte
Ihre Rechte als anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r:
Sie haben Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. zu Aus- und Weiterbildungskursen und sind krankenversichert. Zudem haben Sie Anspruch auf bestimmte finanzielle Unterstützungsleistungen (Sozialhilfe). Die Höhe der Unterstützungsleistung hängt vom jeweiligen Bundesland in dem Sie wohnen ab. Achtung – subsidiär Schutzberechtigte haben nicht in allen Bundesländern Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung.
Sie können ein Reisedokument (Konventionsreisepass) beantragen, um andere Länder zu bereisen.
Als anerkannter Flüchtling ist Ihre Aufenthaltsberechtigung vorerst für drei Jahre gültig. Wenn Sie in diesem Zeitraum keine anderweitige Benachrichtigung erhalten, wird Ihre Aufenthaltsberechtigung automatisch verlängert und unterliegt keiner weiteren Befristung.
Als anerkannter Flüchtling bzw. wenn Sie subsidiären Schutz erhalten haben, können Sie nach 5 Jahren einen Daueraufenthaltstitel bzw. nach 10 Jahren die österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllen. Wenn Sie eine besondere Integrationsleistung aufweisen können, kann die Beantragung der Staatsbürgerschaft bereits nach 6 Jahren möglich sein. Weitere Informationen zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft finden Sie hier.
Wenn Sie subsidiären Schutz erhalten haben, ist Ihre Aufenthaltsberechtigung vorerst für ein Jahr gültig. Wenn sich die Situation in Ihrem Heimatland nicht stark verbessert hat, können Sie eine Verlängerung beantragen (damit verlängert sich Ihre Aufenthaltsberechtigung um zwei Jahre).
Ihre Pflichten als anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r:
Sie müssen die Gesetze des Landes in dem Sie sich aufhalten befolgen. Wenn Sie die Gesetze nicht befolgen, kann dies dazu führen, dass Ihre Rechte als Schutzberechtigter aufgehoben werden und Ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ihr Hauptwohnsitz muss sich in Österreich befinden. Um dies zu bescheinigen, benötigen Sie einen Meldezettel.
Sie müssen eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Mit dieser Vereinbarung unterschreiben Sie, dass Sie gewillt sind, sich in Österreich zu integrieren, deutsch zu lernen und die Regelungen und Gesetze des Landes zu befolgen.