Wo finde ich Hilfe?

COVID-19 Informationen zu aktuellen Vorgaben und Öffnungszeiten von Behörden und NGOs finden Sie hier.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die jene Behörde, die über Asylanträge entscheidet und sich mit Asylfragen befasst.

Das BFA hat in allen neun Bundesländern sogenannte Regionaldirektionen und Außenstellen, der Hauptsitz befindet sich in Wien. Kontaktdaten der Standorte in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier

Weitere Informationen zum BFA und seinen Aufgaben finden Sie in der BFA-Broschüre, die auch einen Überblick über das Asylverfahren in Österreich gibt.

Auf der BFA-Website finden Sie auch viele Formulare und Informationen, die Sie während des Asylverfahrens oder in ähnlichen Angelegenheiten benötigen.

Beratungsangebote

Rechtsberatung durch die BBU

Allen Asylsuchenden, die eine negative erstinstanzliche Entscheidung erhalten, wird kostenlos eine Rechtsberater*in zugewiesen. Seit dem 1.1.2021 ist die BBU GmbH (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen,  kurz „BBU“)  für die Rechtsberatung zuständig. Die Rechtsberater*innen der BBU unterstützen Asylsuchende bei der Einreichung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Auf Anfrage begleiten Rechtsberater*innen auch Asylsuchende im Beschwerdeverfahren und begleiten sie zur Anhörung (falls eine mündliche Anhörung stattfindet). Die BBU hat in ganz Österreich Büros. Nähere Informationen zu Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier

Rechtsberatung durch NGOs im Asylverfahren

In allen neun Bundesländern gibt es zahlreiche NGOs (Nichtregierungsorganisationen), die Rechtsberatung während des Asylverfahrens anbieten:

Achtung: Nicht alle NGOs bieten Rechtsberatung im Beschwerdeverfahren vor dem BVwG. 

Auf der Webseite der österreichischen NGO asylkoordination finden Sie eine Liste an Organisationen, die Rechtsberatung, Wohnberatung, Sozialberatung, psychologische Beratung etc. anbieten.

Rückkehrberatung wird von der BBU angeboten.

Rechtsberatung in der Schubhaft

Angehaltene Personen (die nicht nur für max. 48 Stunden festgehalten werden), haben Zugang zu kostenloser Rechtsberatung. Die Rechtsberatung wird von Rechtsberater*innen der BBU angeboten.  Auf der Verfahrensanordnung, die mit dem Schubhaftbescheid ausgehändigt wird, stehen Kontaktinformationen. Die Rechtsberater*innen informieren über die rechtliche Situation und können angehaltene Personen bei Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unterstützen. Zusätzlich wird Beratung für eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland angeboten.

Kontaktinformationen zur BBU  sind hier verfügbar.

Wenn Personen in Schubhaft mit Rechts- oder Sozialberater*innen sprechen möchten, können sie sich an die Polizei in den Anhaltezentren wenden. Personen in Schubhaft können besucht werden.

Hilfe im Notfall

Sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt: Wenn Sie im Fall von geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt Unterstützung brauchen, rufen Sie die Hotline: 0800 222 555 (Ihre Informationen werden vertraulich behandelt!)

Menschenhandel: Die Hotline gegen Menschenhandel ist rund um die Uhr erreichbar unter:  0677 61343434
(Ihre Informationen werden vertraulich behandelt!)

Familienmitglieder wiederfinden: Wenn Sie den Kontakt zu Ihrer Familie verloren haben, können Sie den Suchdienst des Österreichischen Roten Kreuzes kontaktieren, der für Ihr Bundesland zuständig ist.

Weitere Notfall-Nummern:

Rettung: Wählen Sie 144.
Polizei: Wählen Sie 133.
Feuerwehr: Wählen Sie 122.

Zu Gewalt gegen Frauen bzw. in der Familie

Frauenhelpline
0800 222 555
Beratung zu bestimmten Zeiten auf Arabisch, Türkisch, Rumänisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Ungarisch

Halt der Gewalt
Onlineberatung für Frauen & Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, auf Deutsch, Englisch, Farsi/Dari, Arabisch, Russisch, Bulgarisch, Türkisch

Männerberatung
01 6032828
Telefonische Beratung von Montag bis Freitag von 9:00-12:00 Uhr
„Survival Kit für Männer unter Druck“ auf Deutsch | Englisch | Russisch

Für psychotherapeutische Maßnahmen

NIPE Netzwerk – Netzwerk für interkulturelle Psychotherapie nach Extremtraumatisierung
Kontaktstellen für Kriseninterventionen und laufende Behandlungen in ganz Österreich (mit Dolmetscher*innen)

AMIKE-Telefon | Diakonie – Interkulturelle psychosoziale Akuthilfe für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Leben in Österreich

 Allgemeine Information

Allgemeine Informationen über das Leben in Österreich bietet die Webseite “Angekommen” des Österreichischen Roten Kreuzes.

Zahlreiche Buddy-Programme bieten die Möglichkeit, Österreicherinnen und Österreicher kennen zu lernen:
https://www.refugeebuddy.at/
https://www.fluechtlinge-willkommen.at/

Deutschkurse

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet kostenlose Online-Kurse an.

Weitere Deutschkurse werden von den nachfolgenden Organisationen angeboten:

 Für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte:

Alle Kurse für anerkannte Flüchtlinge sind auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds aufgelistet. Einige Kurse stehen auch Asylsuchenden offen: https://sprachportal.integrationsfonds.at/deutschkurse

Für Asylsuchende:

 Arbeit und Ausbildung in Österreich:

UNHCR hat einen umfassenden Wegweiser zum österreichischen Bildungssystem herausgegeben (jeweils zweisprachig Deutsch/Arabisch und Deutsch/Dari).

Wenn Sie Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben und auf der Suche nach Arbeit sind, wenden Sie sich bitte an das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS).

Die Initiativen “More Than One Perspective” und “JUST Integration” könnten ebenfalls hilfreich für Sie sein.

Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, haben Sie nur eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten. Informationen finden Sie hier.