Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können erst nach einer Wartefrist einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, oder Ihre Kinder im Ausland bald 18 Jahre alt werden oder große gesundheitliche Probleme haben, wenden Sie sich bitte an das Österreichische Rote Kreuz für eine Beratung.
Das Rote Kreuz hat die folgenden hilfreichen Videos erstellt (auf Arabisch):