Familienzusammenführung

Der Schutz der Familieneinheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Wenn Sie vor oder während Ihrer Flucht von Ihrer Familie getrennt wurden, kann Ihre Familie unter bestimmten Bedingungen zu Ihnen nach Österreich kommen.

Wenn sich Mitglieder Ihrer Kernfamilie (EhepartnerIn und minderjährige Kinder) außerhalb der Europäischen Union befinden, können Sie nach Österreich kommen, wenn Sie über einen bestimmten Schutzstatus in Österreich verfügen. Ob die Familienzusammenführung möglich ist, hängt von der Art des Schutzstatus ab (siehe Kategorien unten).

Wenn sich Mitglieder Ihrer Kernfamilie (EhepartnerIn und minderjährige Kinder) innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island befinden,  ist eine Zusammenführung auch schon während des Asylverfahrens möglich. Wenn sich Ihre Familie nicht in einem dieser Länder befindet, ist eine Familienzusammenführung vor der Gewährung eines Schutzstatus nicht möglich.

Aktuelles: 

Die österreichische Regierung hat den Familiennachzug für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend gestoppt – bis spätestens Ende September 2026.

Trotzdem ist es möglich, dass die Familienzusammenführung in bestimmten Fällen weiterhin gewährt wird, wenn besondere persönliche und familiäre Gründe vorliegen. Dies wäre zum Beispiel bei minderjährigen Kindern, die zu ihren Eltern wollen oder auch aus anderen humanitären Gründen.

Wichtig:
Diese Gründe müssen schon im Antrag genau erklärt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob eine Ausnahme möglich ist.

Für weitere Informationen zur Familienzusammenführung besuchen Sie bitte die umfangreiche Informationswebsite des Österreichischen Roten Kreuzes.