Im österreichischen Asylverfahren gibt es besondere Regelungen für unbegleitete und von ihren Eltern getrennt reisende Kinder und Jugendliche. Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Familie nach Österreich kommen, erhalten z.B. einen Rechtsvertreter oder eine Rechtsvertreterin, die sie auf ihre Interviews bei den österreichischen Behörden und Gerichten vorbereiten und zu diesen begleiten. Unbegleitete Kinder und Jugendliche werden zudem in spezialisierten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche untergebracht.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist und ohne deine Eltern nach Österreich gekommen bist, kannst du dir die Infowebsite “Dein Asylverfahren” ansehen, wo du viele Informationen zum Verfahren von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen findest.