Welche Aufgaben hat UNHCR in Österreich?
Österreichische Behörden und Gerichte haben die Aufgabe, Asylanträge zu bearbeiten und zu entscheiden, ob jemand in Österreich Schutz bekommt und im Land bleiben darf oder nicht. UNHCR ist in Österreich nicht für die Registrierung von Asylsuchenden und für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. UNHCR stellt auch keine Dokumente für Flüchtlinge aus. Auch für die Unterbringung von Asylsuchenden sind in Österreich die Behörden zuständig und nicht UNHCR.
UNHCR in Österreich beobachtet und kontrolliert die Umsetzung jener österreichischen Gesetze, die Flüchtlinge und Asylsuchende betreffen. Ebenso gibt UNHCR regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen ab, um sicherzustellen, dass Asylgesetze im Einklang mit internationalen Standards sind. UNHCR arbeitet eng mit Rechtsberater*innen, Anwält*innen, den Asylbehörden und den Gerichten zusammen, ist aber nicht operativ an Asylverfahren beteiligt.
UNHCR Österreich ist nur in einige Verfahren am Flughafen involviert. Dies ist im österreichischen Asylgesetz festgelegt. Wenn die österreichische Asylbehörde (BFA) beabsichtigt, einen Antrag am Flughafen als offensichtlich unbegründet oder aufgrund des bestehenden Schutzes in einem sicheren Drittstaat abzulehnen, muss UNHCR dieser Entscheidung zustimmen beziehunsgweise hat das Recht gegen eine negative Entscheidung ein Veto einzulegen, wenn UNHCR der Ansicht ist, dass der Asylantrag im regulären Asylverfahren in Österreich geprüft werden sollte.
Eine weitere wesentliche Aufgabe liegt in der Sicherstellung fairer Asylverfahren, UNHCR kann aber keinen Einfluss auf die Entscheidungen der österreichischen Behörden und Gerichte nehmen.
UNHCR versucht, Flüchtlingen in der Öffentlichkeit eine Stimme zu verleihen und sich auch medial für ihre Anliegen einzusetzen. UNHCR arbeitet mit NGOs, Schulen, Jugendorganisationen etc. zusammen, um die Themen Flucht und Asyl einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und den Kontakt zwischen ÖsterreicherInnen und Flüchtlingen zu fördern.
UNHCR kann in Österreich keine individuelle Beratung anbieten. Kostenlose Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge werden von Beratungsorganisationen angeboten, einen Überblick finden Sie auf der Help-Seite der österreichischen Behörden und auf den Seiten der NGO asylkoordination.
UNHCR arbeitet mit diesen Organisationen eng zusammen.
Wie kann ich UNHCR in Österreich kontaktieren?
UNHCR bietet in Österreich keine Termine für individuelle Beratung für Flüchtlinge und Asylsuchende an.
Wenn Sie nicht wissen, welche österreichische Organisation Sie für Hilfe und Unterstützung kontaktieren sollen, können Sie uns für Informationen erreichen unter:
UNHCR Österreich
PO Box 550
1400 Wien
Telefon +43 (0)1 – 260 60 4048
E-Mail: [email protected]
Web: www.unhcr.at