Was ist Asyl?
Wenn Sie Angst haben, in ihr Heimatland (bzw. als staatenlose Person in das Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts) zurückzukehren, weil Ihnen dort große Gefahr droht, können Sie in Österreich Schutz erhalten. Als ersten Schritt müssen Sie einen Asylantrag (Antrag auf internationalen Schutz) stellen.
Die österreichischen Asylbehörden werden Ihren Antrag prüfen und im Einklang mit europäischem und österreichischem Recht eine Entscheidung treffen. Sie werden entweder Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz oder eine Aufenthaltsberechtigung aus humanitären Gründen erhalten oder Ihr Antrag wird abgelehnt. Für genauere Informationen zu den unterschiedlichen Schutzformen, die in Österreich gewährt werden können, siehe diesen Link.
Weitere Informationen zum österreichischen Asylverfahren finden Sie im Kapitel Das Asylverfahren in Österreich.
Ein Asylantrag kann nur auf österreichischem Staatsgebiet gestellt werden. Es ist nicht möglich, vom Ausland aus einen Asylantrag für Österreich zu stellen.
Wenn Sie nahe Familienangehörige haben, denen in Österreich Schutz gewährt wurde, kann eine Zusammenführung mit Ihrer Familie in Österreich möglich sein, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Familienzusammenführung.
Wenn Sie sich in Europa befinden und nahe Familienangehörige in Österreich haben, kann die Möglichkeit bestehen, dass eine Zusammenführung nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung möglich ist, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Kann mein Asylantrag in einem anderen europäischen Land geprüft werden?