Humanitäre Aufnahmeprogramme

Mitunter richten Staaten humanitäre Aufnahmeprogramme für Personen aus akuten Konfliktregionen ein. Damit erklären sie sich bereit, eine bestimmte Anzahl von schutzbedürftigen Menschen aufzunehmen. Deutschland hat in der Vergangenheit immer wieder Aufnahmeprogramme eingerichtet. Seit 2013 konnten rund 20.000 Personen aus Syrien mit Hilfe von drei Bundesaufnahmeprogrammen nach Deutschland einreisen. Die Aufnahmeprogramme des Bundes sind jedoch abgeschlossen. Ein neues Programm ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Mit Ausnahme Bayerns hatten alle Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme für bestimmte Gruppen, insbesondere für Familienangehörige, die nicht zur Kernfamilie (Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder) gehören, etabliert. Diese Länderprogramme sind jedoch bereits weitgehend beendet.

Entsprechende Aufnahmeprogramme werden derzeit nur noch in den Bundesländern Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Brandenburg und Berlin (syrische und irakische Familienangehörige) umgesetzt. Bei Fragen zur Aufnahme unter einem der Länderprogramme wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde oder das Innenministerium des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Weiterführende Informationen zu den verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen finden sich hier, hier, und hier.