Freiwillige Rückkehr

Viele Flüchtlinge möchten in ihre Heimat zurückkehren, sobald sie dort nicht mehr Gefahr und Verfolgung befürchten müssen. Grundsätzlich ist die freiwillige Rückkehr von Österreich jederzeit möglich. Es gibt viele Gründe, warum Asylsuchende auch bereits während ihres Asylverfahrens freiwillig in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Wenn Sie eine Rückkehr überlegen, kontaktieren Sie bitte BBU GmbH (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, kurz „BBU“). Die BBU bietet Rückkehrberatung an.

Personen, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ entschieden wurde, sind zur Ausreise aus Österreich verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig zurückzukehren. Nur jene Personen, die nicht freiwillig Österreich verlassen, können in ihr Heimatland abgeschoben werden.

Die Republik Österreich unterstützt freiwilliger Rückkehrer*innen gemeinsam mit Partnerorganisationen. Sie können bei der Rückkehr Unterstützung bekommen, wenn Sie nicht über ausreichende Mittel für die Rückkehr verfugen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.