Wenn Sie anerkannter Flüchtling sind

Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder können nach Österreich kommen. Ihre Kinder müssen zum Zeitpunkt Ihres Asylantrags in Österreich unter 18 Jahre alt sein. Ihre Kinder müssen auch unverheiratet sein.

Flüchtlinge unter 18 Jahren können ihre Eltern und Geschwister unter 18 Jahren nach Österreich nachholen. Sie waren zum Zeitpunkt Ihres Asylantrags in Österreich unter 18 Jahren und sind dann volljährig geworden? Auch in diesem Fall ist eine Familienzusammenführung möglich. Bitte informieren Sie sich genau.

Es gibt ein eigenes Verfahren für die Familienzusammenführung. Ihre Familie muss einen Antrag bei der österreichischen Botschaft im Ausland stellen. Es ist wichtig, dass dieser Antrag binnen drei Monaten, nachdem Sie Ihren Flüchtlingsstatus erhalten haben, gestellt wird. Das Antragsformular finden Sie hier.

Für kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung kontaktieren Sie bitte das Österreichische Rote Kreuz.

Das Rote Kreuz hat die folgenden hilfreichen Videos erstellt (auf Arabisch):

  • Wie schreibe ich ein Mail an das Rote Kreuz: hier
  • Wie ist das Formular für meine Frau und meine Kinder auszufüllen: hier
  • Wie ist das Formular für mein Kind auszufüllen: hier